Zuschuss Umzugskosten
Sie bekommen Zuschüsse für Umzugskosten bei Pflegebedürftigkeit oder wenn Sie aus beruflichen Gründen umziehen müssen. Informieren Sie sich hier über finanzielle Hilfen für Ihren Umzug vom Arbeitgeber, Sozialamt, dem Arbeitsamt, oder der Krankenkasse.
Anspruch auf Zuschüsse
Erhalten SIe bis zu 4000,00 € Zuschuss!
Wenn Sie in eine Wohnung umziehen müssen, die den Bedürfnissen und Anforderungen eines Pflegebedürftigen entspricht, können Sie einen Zuschuss für die Umzugskosten von der Krankenkasse erhalten. Ausschlaggebend dabei ist die Pflegestufe. Ab Pflegestufe 1 sind finanzielle Hilfen für Ihren Umzug möglich. Folgende Kriterien müssen für eine Kostenübernahme erfüllt werden:
Wenn Sie als Arbeitnehmer Aufwendungen haben, weil Sie aus beruflichen Gründen umziehen müssen, kann es durchaus sein, dass Ihnen Ihr jetziger oder neuer Arbeitgeber die Umzugskosten erstattet.
Sie haben einen neuen Job in Aussicht der Ihre Arbeitslosigkeit beendet, aber Sie müssen dafür zwingend in eine andere Stadt umziehen? Oder Sie beziehen Hartz IV und müssen in eine günstigere Wohnung ziehen? Dann könnten Ihnen Zuschüsse vom Arbeitsamt zustehen.
Anfrage
Bei uns können Sie sich unverbindlich über potenzielle finanzielle Hilfen für Ihre Umzugskosten informieren. Rufen Sie uns an, oder schreiben Sie uns einfach eine E-Mail. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
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