Wir rechnen direkt mit Krankenkassen / Pflegekassen u. Sozialämtern sowie Jobcentern ab.
Alle Kassen wie AOK, Barmer, Techniker, BKK, DAK, IKK, sowie alle anderen gesetzlichen u. privaten
Kranken / Pflegekassen im Bedarfsfall ab einem Grad der Behinderung.
Kostenübernahme bzw. Zuschuss auch für Umzüge im Kreis Steinfurt, Borghorst
Greven, Nordwalde, Emsdetten, Nienberge, Laer, Horstmar, Havixbeck,
Lüdinghausen, uvm. möglich
Neu!
100 % Zuschuss, Umzug für Null EUR?!
Umzugskostenbeihilfe
Wir sagen Ihnen ob und wie das möglich ist.
Sofort informieren unter Tel. 0251-3024917
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Wir von Frenk Transportdiente aus Münster und Altenberge bieten Ihnen seit Jahren
eine Reihe von Dienstleistungen im Bereich von
Umzüge Deutschlandweit
Seniorenumzügen, teils kostenfreien Umzügen
Entrümpelungen
Transporter Vermietungen
Lagerplätzen
Einrichten von Halteverbotszonen
Speziell ab einer Pflegestufe von 1 übernimmt in vielen Fällen die
Krankenkasse die Kosten.
Vor dem Auszug müssen viele Dinge beachtet werden
Sprechen Sie als allererstes mit der Pflegekasse,
gibt diese aufgrund einer Pflegestufe grünes Licht zur
Kostenübernahme, ist ein großer Schritt getan.
Rufen Sie uns als nächstes für ein Beratungsgespräch an
Telefon 0251-3024917 oder Mobil unter 0176-20977606
Oft bleiben einige Möbel stehen, diese werden dann im Nachgang
von uns entsorgt oder an Bedürftige weitergegeben.
Alles was nicht mehr benötigt wird, räumen wir.
Umzugsliste
Umzüge für Pflegebedürftige, Pflegeumzug, Seniorenumzug
Der Umzug in eine barrierefreie Wohnung gilt als Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes und kann nach §40 Abs. 4 SGB XI von der Pflegekasse bezuschusst werden. Pflegebedürftige Senioren und Menschen mit Behinderung werden vor eine hohe Herausforderung gestellt.
Ein Umzug ist dann oft unvermeidbar, wenn die bisherige Wohnung nicht den körperlichen Anforderungen einer pflegebedürftigen Person entspricht und entsprechende Umbaumaßnahmen nicht möglich sind. Nach §40 Abs.4 Sozialgesetzbuch XI kann die Pflegekasse einen finanziellen Zuschuss für einen Umzug gewähren. Gilt der Umzug als Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen, kann die Förderung bis zu 4.000 EUR ausmachen.
Diese Regelung gilt für Personen mit mindestens Pflegegrad 1. Eine Maßnahme liegt unter Umständen auch dann vor, wenn nur innerhalb eines Hauses umgezogen wird. Selbst die behindertengerechte Möbelumstellung innerhalb einer Wohnung gilt in diesem Fall als eine Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes.
Von den Pflegekassen wird ein Umzug als Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes mit einem Kostenzuschuss von bis zu 4.000 EUR je pflegebedürftige Person finanziert.
Hierzu zählen auch Umzüge in ambulante Wohnformen, wie z.B. Betreutes Wohnen, Wohngruppen, altersgerechte oder barrierefreie Wohnungen. Umzüge in vollstationäre Einrichtungen sind von der Bezuschussung ausgenommen.
Welche Umzüge werden bezuschusst?
✔ Umzug ins Betreute Wohnen / Senioren-WG
✔ Umzug in eine barrierefreie Wohnung
✔ Umzug vom Obergeschoss in eine Parterrewohnung
✔ Umzug in die Nähe der Kinder bzw. pflegenden Angehörigen
✔ Umzug vom Land in die Stadt (bessere Versorgungsmöglichkeiten)
Wenn Ihnen ein Zuschuss zusteht, dann sollten Sie diesen unbedingt in Anspruch nehmen. Die Pflegekasse bezuschusst bis zu 4.000 Euro Ihrer Umzugskosten.
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vom Auszug bis Einzug kompetent unterstützt.
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Täglich stellen wir Umzüge in Münster & Umgebung fertig.
Dinge die nicht mehr umziehen können wir entsorgen, sprechen Sie uns einfach darauf an.
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Streichen oder andere Arbeiten machen wir gleich mit.